Die Möglichkeit, eine Perücke oder Haarersatz auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten, besteht, wenn ein Arzt einen krankheitsbedingten Haarausfall feststellt und einen entsprechenden Verordnungsschein ausstellt. Dies ist unabhängig von Ihrer Krankenkasse.
Die Möglichkeit, den Zuschuss zu beantragen, besteht einmal pro Jahr, sofern Sie über eine ärztliche Bestätigung (Verordnungsschein) verfügen.
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